Bau- und Architektenverträge
Prüfung und Strukturierung von Bau-, Werk- und Planerverträgen mit Blick auf Leistungsbild, Fristen, Vergütung und Haftung.
Leistungen
Privates Baurecht, Bauvertrag, Mängel, Abnahme und Nachträge
Im Baurecht muss sauber zwischen öffentlich-rechtlichen Fragen und privatem Baurecht unterschieden werden. Im Vordergrund steht meist der wirtschaftliche Konflikt aus Planung, Ausführung, Vergütung und Verantwortung zwischen Bauherr, Unternehmer, Bauträger oder Planer.
Baurecht
Im Vordergrund stehen privates Baurecht und die Frage, wie Ansprüche aus Bauablauf, Vergütung und Mängeln belastbar gesichert werden.
Prüfung und Strukturierung von Bau-, Werk- und Planerverträgen mit Blick auf Leistungsbild, Fristen, Vergütung und Haftung.
Einordnung von Mangelbildern, Sicherung von Rechten vor und nach Abnahme sowie Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
Begleitung bei Mehrkosten, Nachtragsforderungen, Verzögerungen, Zahlungsstreitigkeiten und wirtschaftlich sensiblen Baukonflikten.
Baurecht
Baukonflikte entstehen oft dort, wo Dokumentation, Vertrag und tatsächlicher Bauablauf auseinanderlaufen.
Ein Bau- oder Werkvertrag soll vor Unterschrift geprüft werden
Nach der Ausführung stehen Mängel oder Streit über die Abnahme im Raum
Der Unternehmer verlangt Nachträge oder zusätzliche Vergütung
Zwischen Bauherr und Planer ist ein Honorar- oder Haftungskonflikt entstanden
Verzögerungen, Fristen oder Leistungsänderungen müssen juristisch eingeordnet werden
Ansprüche sollen gesichert werden, bevor sich die technische Lage weiter verhärtet
Vorgehen
Unterlagen
Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Nachträge, Abnahmeprotokolle, Fotos, Pläne und relevante Korrespondenz beschleunigen die Bewertung erheblich.
Kontakt
Im Baurecht lassen sich Kosten und Streit nur begrenzen, wenn Vertrag, Mangelbild und Dokumentation früh sortiert werden.