Aufenthalt sichern
Begleitung bei Erteilung, Verlängerung und Wechsel von Aufenthaltstiteln, einschließlich eigenständiger Aufenthaltsperspektiven nach Trennung oder Statuswechsel.
Leistungen
Einreise, Aufenthalt, Familiennachzug, Einbürgerung und eigenständiges Aufenthaltsrecht
Gerade für Menschen, die nicht in Deutschland geboren worden sind, ist der Beratungsbedarf nach der Einreise in die Bundesrepublik groß. Die Kanzlei berät insbesondere zu Einreise und Aufenthalt, Familiennachzug, eigenständigem Aufenthaltsrecht sowie Einbürgerung.
Aufenthaltsrecht
Die Kanzlei begleitet nicht nur beim Antrag, sondern auch bei der strategischen Kommunikation mit Behörden und Gerichten.
Begleitung bei Erteilung, Verlängerung und Wechsel von Aufenthaltstiteln, einschließlich eigenständiger Aufenthaltsperspektiven nach Trennung oder Statuswechsel.
Beratung zu Familiennachzug, Ehegatten- und Kindernachzug, Sprach- und Lebensunterhaltsfragen sowie Nachweisen für konsularische Verfahren.
Einordnung von Verzögerungen, Ablehnungen, Untätigkeit und gerichtlichen Optionen im Einbürgerungs- oder Aufenthaltsverfahren.
Aufenthaltsrecht
Gerade bei Aufenthaltsfragen ist ein sauberer Aktenaufbau oft der Unterschied zwischen Stillstand und Fortschritt.
Termin bei der Ausländerbehörde steht an und Unterlagen sind unklar
Familiennachzug soll vorbereitet oder beschleunigt werden
Nach Trennung muss das eigenständige Aufenthaltsrecht geklärt werden
Einbürgerung verzögert sich oder wurde abgelehnt
Ein Aufenthaltstitel droht auszulaufen und die Perspektive ist offen
Gegen eine behördliche Entscheidung soll vorgegangen werden
Vorgehen
Aufenthaltsrecht
Diese Fragen werden im aufenthaltsrechtlichen Erstgespräch fast immer zuerst geklärt.
Gegen aufenthaltsrechtliche Bescheide läuft in der Regel eine Klagefrist von einem Monat ab Zustellung. Bei Eilbedürftigkeit, etwa drohender Ausreisepflicht, kann zusätzlich ein Eilantrag erforderlich sein. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert oft den geordneten Rechtsweg.
Wenn die Behörde über einen Antrag, etwa auf Verlängerung, Familiennachzug oder Einbürgerung, über längere Zeit nicht entscheidet, kommt eine Untätigkeitsklage in Betracht. Sie kann das Verfahren beschleunigen, sollte aber strategisch geprüft werden, weil sie das Verhältnis zur Behörde verändert.
Nein. Ein Aufenthaltstitel wegen Eheschließung ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, darunter Lebensunterhalt, Wohnraum, eheliche Lebensgemeinschaft und Sprachkenntnisse. Bei Trennung kann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Betracht kommen. Die Voraussetzungen sind streng und vom Einzelfall abhängig.
Aktueller Aufenthaltstitel, Passkopie, letzter Bescheid der Ausländerbehörde, Meldebescheinigung, Einkommens- und Krankenversicherungsnachweise sowie relevante Korrespondenz mit der Behörde reichen meist aus, um die Ausgangslage präzise einzuordnen.
Unterlagen
Bescheide, aktuelle Aufenthaltstitel, Passkopien, Melde- und Einkommensunterlagen beschleunigen die Erstprüfung deutlich.
Kontakt
Je früher ein Verfahren strukturiert wird, desto besser lassen sich Zeitverlust und vermeidbare Ablehnungen begrenzen.