Leistungen

Einreise, Aufenthalt, Familiennachzug, Einbürgerung und eigenständiges Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht für Einreise, Statussicherung und Einbürgerung.

Gerade für Menschen, die nicht in Deutschland geboren worden sind, ist der Beratungsbedarf nach der Einreise in die Bundesrepublik groß. Die Kanzlei berät insbesondere zu Einreise und Aufenthalt, Familiennachzug, eigenständigem Aufenthaltsrecht sowie Einbürgerung.

01 Einreise, Aufenthalt und Familiennachzug
02 Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung oder Statuswechsel
03 Einbürgerung, Abstammung und Streit mit Behörden

Aufenthaltsrecht

Schwerpunkte der Beratung

Die Kanzlei begleitet nicht nur beim Antrag, sondern auch bei der strategischen Kommunikation mit Behörden und Gerichten.

01

Aufenthalt sichern

Begleitung bei Erteilung, Verlängerung und Wechsel von Aufenthaltstiteln, einschließlich eigenständiger Aufenthaltsperspektiven nach Trennung oder Statuswechsel.

02

Familie und Lebensplanung

Beratung zu Familiennachzug, Ehegatten- und Kindernachzug, Sprach- und Lebensunterhaltsfragen sowie Nachweisen für konsularische Verfahren.

03

Einbürgerung und Streit mit Behörden

Einordnung von Verzögerungen, Ablehnungen, Untätigkeit und gerichtlichen Optionen im Einbürgerungs- oder Aufenthaltsverfahren.

Aufenthaltsrecht

Typische Mandate

Gerade bei Aufenthaltsfragen ist ein sauberer Aktenaufbau oft der Unterschied zwischen Stillstand und Fortschritt.

01

Termin bei der Ausländerbehörde steht an und Unterlagen sind unklar

02

Familiennachzug soll vorbereitet oder beschleunigt werden

03

Nach Trennung muss das eigenständige Aufenthaltsrecht geklärt werden

04

Einbürgerung verzögert sich oder wurde abgelehnt

05

Ein Aufenthaltstitel droht auszulaufen und die Perspektive ist offen

06

Gegen eine behördliche Entscheidung soll vorgegangen werden

Vorgehen

So gehen wir vor

  1. 1 Zunächst werden Status, Ziel und Aktenlage sauber geklärt.
  2. 2 Dann wird entschieden, welche Unterlagen, Erklärungen und Nachweise tatsächlich tragend sind.
  3. 3 Die Kommunikation mit Behörde oder Gericht wird auf eine nachvollziehbare Linie gebracht.
  4. 4 Wenn nötig, werden Widerspruch, Eilantrag oder Klage konsequent vorbereitet und geführt.

Aufenthaltsrecht

Häufige Fragen im Aufenthaltsrecht

Diese Fragen werden im aufenthaltsrechtlichen Erstgespräch fast immer zuerst geklärt.

01

Wie lange habe ich nach einem ablehnenden Bescheid Zeit?

Gegen aufenthaltsrechtliche Bescheide läuft in der Regel eine Klagefrist von einem Monat ab Zustellung. Bei Eilbedürftigkeit, etwa drohender Ausreisepflicht, kann zusätzlich ein Eilantrag erforderlich sein. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert oft den geordneten Rechtsweg.

02

Was passiert, wenn die Ausländerbehörde nicht entscheidet?

Wenn die Behörde über einen Antrag, etwa auf Verlängerung, Familiennachzug oder Einbürgerung, über längere Zeit nicht entscheidet, kommt eine Untätigkeitsklage in Betracht. Sie kann das Verfahren beschleunigen, sollte aber strategisch geprüft werden, weil sie das Verhältnis zur Behörde verändert.

03

Sichert die Heirat mit einem deutschen Partner automatisch den Aufenthalt?

Nein. Ein Aufenthaltstitel wegen Eheschließung ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, darunter Lebensunterhalt, Wohnraum, eheliche Lebensgemeinschaft und Sprachkenntnisse. Bei Trennung kann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Betracht kommen. Die Voraussetzungen sind streng und vom Einzelfall abhängig.

04

Welche Unterlagen helfen für die erste Prüfung?

Aktueller Aufenthaltstitel, Passkopie, letzter Bescheid der Ausländerbehörde, Meldebescheinigung, Einkommens- und Krankenversicherungsnachweise sowie relevante Korrespondenz mit der Behörde reichen meist aus, um die Ausgangslage präzise einzuordnen.

Kontakt

Aufenthaltsrechtliche Frage offen?

Je früher ein Verfahren strukturiert wird, desto besser lassen sich Zeitverlust und vermeidbare Ablehnungen begrenzen.

  • +49 (0)30 206785210
  • kanzlei@jablukov.de
  • Termine im Büro, telefonisch oder online nach Absprache.