Aufenthalt sichern
Begleitung bei Erteilung, Verlängerung und Wechsel von Aufenthaltstiteln, einschließlich eigenständiger Aufenthaltsperspektiven nach Trennung oder Statuswechsel.
Leistungen
Einreise, Aufenthalt, Familiennachzug, Einbürgerung und eigenständiges Aufenthaltsrecht
Gerade für Menschen, die nicht in Deutschland geboren worden sind, ist der Beratungsbedarf nach der Einreise in die Bundesrepublik groß. Die Kanzlei berät insbesondere zu Einreise und Aufenthalt, Familiennachzug, eigenständigem Aufenthaltsrecht sowie Einbürgerung.
Aufenthaltsrecht
Die Kanzlei begleitet nicht nur beim Antrag, sondern auch bei der strategischen Kommunikation mit Behörden und Gerichten.
Begleitung bei Erteilung, Verlängerung und Wechsel von Aufenthaltstiteln, einschließlich eigenständiger Aufenthaltsperspektiven nach Trennung oder Statuswechsel.
Beratung zu Familiennachzug, Ehegatten- und Kindernachzug, Sprach- und Lebensunterhaltsfragen sowie Nachweisen für konsularische Verfahren.
Einordnung von Verzögerungen, Ablehnungen, Untätigkeit und gerichtlichen Optionen im Einbürgerungs- oder Aufenthaltsverfahren.
Aufenthaltsrecht
Gerade bei Aufenthaltsfragen ist ein sauberer Aktenaufbau oft der Unterschied zwischen Stillstand und Fortschritt.
Termin bei der Ausländerbehörde steht an und Unterlagen sind unklar
Familiennachzug soll vorbereitet oder beschleunigt werden
Nach Trennung muss das eigenständige Aufenthaltsrecht geklärt werden
Einbürgerung verzögert sich oder wurde abgelehnt
Ein Aufenthaltstitel droht auszulaufen und die Perspektive ist offen
Gegen eine behördliche Entscheidung soll vorgegangen werden
Vorgehen
Aufenthaltsrecht
Diese Fragen werden im aufenthaltsrechtlichen Erstgespräch fast immer zuerst geklärt.
Die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids und sollte sofort geprüft werden. Häufig beträgt sie einen Monat; bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung kann etwas anderes gelten. Drohen aufenthaltsbeendende Maßnahmen, kann zusätzlich Eilrechtsschutz erforderlich sein.
Bleibt ein Antrag ohne sachlichen Grund unbearbeitet, kann nach Prüfung des Verfahrensstands und der gesetzlichen Wartefrist eine Untätigkeitsklage in Betracht kommen. Ob sie sinnvoll ist, hängt von Aktenlage, Mitwirkungspflichten und dem konkreten Ziel des Mandats ab.
Nein. Welcher Aufenthaltstitel in Betracht kommt und welche Voraussetzungen gelten, hängt insbesondere von Staatsangehörigkeit, Status des Ehepartners, Visumverfahren und gelebter ehelicher Lebensgemeinschaft ab. Auch die Folgen einer Trennung müssen im Einzelfall geprüft werden.
Aktueller Aufenthaltstitel, Passkopie, letzter Bescheid der Ausländerbehörde, Meldebescheinigung, Einkommens- und Krankenversicherungsnachweise sowie relevante Korrespondenz mit der Behörde reichen meist aus, um die Ausgangslage präzise einzuordnen.
Unterlagen
Bescheide, aktuelle Aufenthaltstitel, Passkopien, Melde- und Einkommensunterlagen beschleunigen die Erstprüfung deutlich.
Kontakt
Je früher ein Verfahren strukturiert wird, desto besser lassen sich Zeitverlust und vermeidbare Ablehnungen begrenzen.