Leistungen

Privates Baurecht, VOB/B, Architektenrecht und Genehmigungsfragen

Rechtliche Begleitung von Bau- und Projektentwicklungen.

Der Erfolg eines Bauvorhabens in Deutschland entscheidet sich häufig an juristischen Stellschrauben. Die Kanzlei begleitet Bauherren, Projektentwickler, Unternehmer und Planer als strategischer Partner bei Vertrag, Ausführung, Mängelmanagement und den rechtlichen Schnittstellen zur Genehmigungslage.

01 Bauvertrag, Nachtrag, VOB/B oder Honorarfrage
02 Baumängel, Abnahme, Fristen, Gewährleistung und Projektverzug
03 Konflikte zwischen Bauherr, Bauträger, Unternehmer, Architekt oder Behörde

Baurecht

Schwerpunkte im Baurecht

Im Mittelpunkt stehen privates Baurecht und die rechtliche Stabilität von Bau- und Entwicklungsprojekten in jeder Phase der Umsetzung.

01

Projektierung und Bauvertrag

Strukturierung und Prüfung von Bau-, Werk- und Projektverträgen mit Blick auf Leistungsbild, Vergütung, Fristen, VOB/B und Risikoverteilung.

02

Architektenrecht und Planung

Einordnung von Verträgen mit Planern und Architekten, Honorarfragen, Verantwortungsabgrenzung und Schutz geistiger Leistungen im Projektkontext.

03

Genehmigung, Mängel, Durchsetzung

Begleitung bei Mängeln, Abnahme, Nachträgen, Genehmigungsschnittstellen, Nutzungsänderungen und wirtschaftlich sensiblen Baukonflikten.

Baurecht

Typische Konstellationen

Baukonflikte entstehen dort, wo Vertrag, Dokumentation, Bauablauf und Genehmigungslage nicht mehr sauber zusammenpassen.

01

Ein Bau-, Werk- oder Projektvertrag soll vor Unterzeichnung belastbar geprüft werden

02

Nach der Ausführung stehen Mängel, Abnahme oder Gewährleistung im Zentrum

03

Der Unternehmer verlangt Nachträge, Mehrvergütung oder Fristverlängerung

04

Zwischen Bauherr und Architekt ist ein Honorar-, Haftungs- oder Leistungskonflikt entstanden

05

Genehmigung, Nutzungsänderung oder Behördenkontakt beeinflussen den Fortgang des Projekts

06

Ansprüche müssen gesichert werden, bevor Beweise, Bauzustand und Projektkontrolle weiter erodieren

Vorgehen

Unser Vorgehen im Baurecht

  1. 1 Zunächst werden Vertragsgrundlage, Bauablauf, Genehmigungslage und wirtschaftlicher Kern des Projekts strukturiert aufgenommen.
  2. 2 Dann prüft die Kanzlei, welche Rechte aus Vertrag, VOB/B, Abnahme, Mängellage oder Planungsbeitrag tatsächlich belastbar sind.
  3. 3 Außergerichtliche und gerichtliche Optionen werden nach Hebel, Zeit, Dokumentationslage und Beweisbarkeit priorisiert.
  4. 4 Die Umsetzung erfolgt mit enger Verbindung zwischen Projektdokumentation, wirtschaftlicher Steuerung und prozessualer Position.

Baurecht

Häufige Fragen

01

Für wen ist die baurechtliche Beratung gedacht?

Die Kanzlei begleitet Bauherren, Projektentwickler, Unternehmer und Planer. Zu den Themen gehören Bau- und Planungsverträge, Nachträge, Vergütung, Mängel, Abnahme und rechtliche Fragen zur Genehmigungslage.

02

Kann ich mich schon vor Vertragsabschluss oder Abnahme melden?

Ja. Die Praxis umfasst sowohl die Prüfung von Bau-, Werk- und Projektverträgen vor der Unterzeichnung als auch Fragen während der Ausführung und bei der Abnahme. Auch Nachträge oder Konflikte mit Architekten können Gegenstand der Beratung sein.

03

Welche Projektunterlagen helfen bei der Prüfung?

Bereiten Sie vorhandene Verträge, Leistungsverzeichnisse, Nachträge, Genehmigungen, Abnahmeprotokolle, Fotos und Pläne vor. Nehmen Sie zunächst mit wenigen Kontaktdaten Kontakt auf und vereinbaren Sie mit der Kanzlei einen sicheren Übermittlungsweg. Unterlagen und Fallschilderungen gehören nicht in das öffentliche Formular oder den Plugin-Kontakt.

04

Wie wird das weitere Vorgehen festgelegt?

Die Kanzlei betrachtet Vertragsgrundlage, Bauablauf, Genehmigungslage und Dokumentation. Mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Schritte werden nach Beweislage, Zeit und wirtschaftlicher Bedeutung bewertet; die Kostenstruktur wird für den konkreten Auftrag besprochen.

Kontakt

Bau- oder Entwicklungsprojekt mit sensibler Risikolage?

Im Baurecht entstehen die größten Schäden meist dort, wo Vertrag, Genehmigung und Dokumentation nicht früh genug zusammengeführt werden.

  • +49 (0)30 206785210
  • kanzlei@jablukov.de
  • Termine im Büro, telefonisch oder online nach Absprache.