Leistungen

Wohnraum-, Gewerbe- und Pachtverträge, Kündigung, Mängel und laufende Beratung

Mietrecht für Wohnraum, Gewerberaum und Pacht.

Das Mietrecht gehört zu den Interessenschwerpunkten der Kanzlei. Insbesondere Wohnraum-, Gewerbe- und Pachtverträge sollten nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Die Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren Vermieter, Mieter, Verpächter und Pächter außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Miet- und Pachtrechts.

01 Wohnraum-, Gewerbe- und Pachtverträge
02 Kündigung, Aufhebung, Räumung und Übergabe
03 Betriebskosten, Kaution, Mängel, Mietrückstände und Mediation

Mietrecht

Schwerpunkte der Begleitung

Die Kanzlei begleitet sowohl defensive als auch offensive mietrechtliche Strategien für Wohn- und Gewerbeobjekte.

01

Kündigung und Vertragsende

Prüfung und Durchsetzung von Kündigungen, Einordnung von Aufhebungen, Räumungssituationen und Übergabefragen.

02

Kosten, Mängel, Kaution

Auseinandersetzungen zu Betriebskosten, Mietminderung, Schadensersatz, Instandhaltung, Kaution und Abrechnungen.

03

Vertragsprüfung und Gewerberaum

Analyse von Wohn- und Gewerberaummietverträgen, Nachträgen, Laufzeiten, Indexmiete, Flächenfragen und Nutzungsregelungen.

Mietrecht

Typische mietrechtliche Fälle

Viele Mandate entstehen aus einer Mischung aus Zeitdruck, Unsicherheit über Rechte und erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.

01

Eine Kündigung ist zugegangen und ihre Wirksamkeit muss geprüft werden

02

Die Wohnung oder Gewerbefläche weist erhebliche Mängel auf

03

Betriebskostenabrechnung, Kaution oder Nachforderungen sind streitig

04

Der Mietvertrag soll vor Unterschrift oder Verlängerung geprüft werden

05

Nach Auszug gibt es Streit über Übergabe, Schäden oder Rückzahlung

06

Im Gewerberaum müssen Laufzeit, Nutzung oder Zahlungsstörungen geklärt werden

Vorgehen

Arbeitsweise im Mietrecht

  1. 1 Zunächst werden Vertrag, Kündigung, Abrechnung oder Mängellage strukturiert geprüft.
  2. 2 Dann wird geklärt, welche Ansprüche realistisch durchsetzbar oder abwehrbar sind.
  3. 3 Außergerichtliche Schritte und Fristen werden auf wirtschaftliche Sinnhaftigkeit abgestimmt.
  4. 4 Wenn nötig, wird das Mandat konsequent in Verhandlung oder Verfahren weitergeführt.

Mietrecht

Häufige Fragen

01

Beraten Sie Mieter und Vermieter auch bei Gewerberäumen?

Ja. Die Kanzlei berät und vertritt Mieter und Vermieter bei Wohn- und Gewerberäumen sowie Pächter und Verpächter. Themen sind unter anderem Vertragsprüfung, Kündigung, Mängel, Betriebskosten und Kaution.

02

Kann ich einen Mietvertrag vor der Unterschrift prüfen lassen?

Ja. Die Prüfung von Wohn- und Gewerberaummietverträgen sowie Nachträgen gehört zur Praxis. Dabei können etwa Laufzeit, Nutzung, Zahlungsregelungen und die für Ihr Vorhaben wichtigen Klauseln eingeordnet werden.

03

Welche Unterlagen sind für einen Mietstreit hilfreich?

Halten Sie Mietvertrag, Nachträge und die zum Thema passenden Schreiben, Abrechnungen, Mängelanzeigen oder Fotos bereit. Nehmen Sie zunächst mit wenigen Kontaktdaten Kontakt auf und vereinbaren Sie mit der Kanzlei einen sicheren Übermittlungsweg. Unterlagen und Fallschilderungen gehören nicht in das öffentliche Formular oder den Plugin-Kontakt.

04

Wie werden die nächsten Schritte und Kosten besprochen?

Die Kanzlei prüft zunächst den Vertrag und den konkreten Streitpunkt, etwa Kündigung, Abrechnung oder Mängel. Anschließend werden mögliche Ansprüche, Fristen, außergerichtliche oder gerichtliche Schritte und die Kostenstruktur eingeordnet.

Kontakt

Mietrechtliches Problem mit echtem Druck?

Gerade bei Kündigungen, Mängeln und Gewerberaumfragen verhindert frühe Struktur oft unnötige Eskalation und Folgekosten.

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