Unfallregulierung
Durchsetzung von Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagen, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld und weiteren Schadenspositionen.
Leistungen
Unfallregulierung, Bußgeld, Fahrverbot, Fahrerlaubnis und Verkehrsstrafsachen
Das Straßenverkehrsrecht umfasst Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Fahrerlaubnisfragen und versicherungsrechtliche Themen. Die Kanzlei begleitet seit vielen Jahren bundesweit bei Unfallabwicklung, Haftung, Bußgeld, Fahrverbot und verkehrsrechtlicher Verteidigung.
Verkehrsrecht
Die Kanzlei verbindet wirtschaftliche Schadenssicht mit prozessualer Verteidigung dort, wo es nötig wird.
Durchsetzung von Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagen, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld und weiteren Schadenspositionen.
Prüfung von Messverfahren, Akteneinsicht, Verteidigung gegen Punkte, Geldbußen und Fahrverbote sowie strategische Einordnung der Erfolgsaussichten.
Begleitung in Fahrerlaubnissachen, bei Vorwürfen im Straßenverkehr und in Konstellationen mit erheblichen beruflichen Folgen.
Verkehrsrecht
Gerade nach Unfällen und Bescheiden werden Fehler oft in den ersten Tagen gemacht.
Nach einem Unfall müssen Ansprüche vollständig und sauber beziffert werden
Die gegnerische Versicherung kürzt oder verzögert die Regulierung
Ein Bußgeldbescheid mit Punkten oder Fahrverbot ist eingegangen
Der Führerschein ist beruflich unverzichtbar und es drohen spürbare Folgen
Es gibt Fragen zur Haftungsquote oder zum Mitverschulden
Neben dem Verkehrsfall stehen auch strafrechtliche Vorwürfe im Raum
Vorgehen
Verkehrsrecht
Diese Punkte sollten nach einem Bescheid, einem Unfall oder bei Fragen zur Fahrerlaubnis früh geklärt werden.
Grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung (§ 67 OWiG). Entscheidend sind die wirksame Zustellung und der rechtzeitige Eingang des Einspruchs bei der Behörde. Bescheid und Zustellungsumschlag sollten deshalb sofort geprüft werden.
Nicht pauschal. Angaben zur Person müssen richtig sein; falsche oder verweigerte Angaben können nach § 111 OWiG geahndet werden. Ob und wie man sich zum Tatvorwurf äußert, ist davon zu trennen und sollte möglichst erst nach Prüfung der Akte entschieden werden.
Bei voller Haftung der Gegenseite gehören erforderliche Rechtsanwaltskosten regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden (§ 249 BGB; BGH VI ZR 45/19). Bei einer Mithaftung richtet sich die Erstattung grundsätzlich nach der Haftungsquote (§ 254 BGB).
Nicht ungeprüft. Eine solche Erklärung kann weitere Ansprüche abschneiden, etwa wegen Wertminderung, Nutzungsausfall oder Personenschäden. Vor der Unterschrift sollten Haftungsquote, sämtliche Schadenspositionen und Reichweite der Erklärung geklärt sein.
Das hängt vom Ausstellungsstaat und vom Aufenthaltsstatus ab. Für Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR gilt nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes grundsätzlich eine Sechsmonatsfrist (§ 29 FeV). Eine Verlängerung um bis zu sechs Monate ist auf Antrag möglich, wenn der Aufenthalt insgesamt höchstens zwölf Monate dauern wird. Gültige ukrainische Führerscheine werden bei vorübergehendem Schutz nach Art. 3 VO (EU) 2022/1280 für die Dauer dieses Schutzstatus anerkannt; der Schutz ist derzeit bis 4. März 2027 verlängert. Dokumentgültigkeit, Statuswechsel und Sonderfälle müssen gesondert geprüft werden.
Nein. § 142 StGB verlangt, dass die erforderlichen Feststellungen ermöglicht werden oder zunächst eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet wird. Wer den Unfallort danach berechtigt oder entschuldigt verlässt, muss die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen. Ein Zettel allein erfüllt diese Pflichten nicht; eine pauschale sichere Wartezeit gibt es ebenfalls nicht.
Unterlagen
Unfallskizzen, Fotos, Schriftverkehr der Versicherung, Bescheide und Zeugendaten beschleunigen die erste Bewertung erheblich.
Kontakt
Gerade nach Unfall oder Bußgeldbescheid lohnt sich ein früher, nüchterner Blick auf Beweise, Haftung und Folgen.