Leistungen

Unfallregulierung, Bußgeld, Fahrverbot, Fahrerlaubnis und Verkehrsstrafsachen

Verkehrsrecht: Unfall, Bußgeld, Führerschein und Haftung.

Das Straßenverkehrsrecht umfasst Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Fahrerlaubnisfragen und versicherungsrechtliche Themen. Die Kanzlei begleitet seit vielen Jahren bundesweit bei Unfallabwicklung, Haftung, Bußgeld, Fahrverbot und verkehrsrechtlicher Verteidigung.

01 Unfall und Regulierung gegenüber Versicherung oder Gegner
02 Bußgeldbescheid, Punkte oder drohendes Fahrverbot
03 Fahrerlaubnis, Strafverfahren oder wirtschaftlicher Ausfall

Verkehrsrecht

Leistungsspektrum

Die Kanzlei verbindet wirtschaftliche Schadenssicht mit prozessualer Verteidigung dort, wo es nötig wird.

01

Unfallregulierung

Durchsetzung von Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagen, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld und weiteren Schadenspositionen.

02

Bußgeld und Fahrverbot

Prüfung von Messverfahren, Akteneinsicht, Verteidigung gegen Punkte, Geldbußen und Fahrverbote sowie strategische Einordnung der Erfolgsaussichten.

03

Fahrerlaubnis und Strafverfahren

Begleitung in Fahrerlaubnissachen, bei Vorwürfen im Straßenverkehr und in Konstellationen mit erheblichen beruflichen Folgen.

Verkehrsrecht

Typische verkehrsrechtliche Anliegen

Gerade nach Unfällen und Bescheiden werden Fehler oft in den ersten Tagen gemacht.

01

Nach einem Unfall müssen Ansprüche vollständig und sauber beziffert werden

02

Die gegnerische Versicherung kürzt oder verzögert die Regulierung

03

Ein Bußgeldbescheid mit Punkten oder Fahrverbot ist eingegangen

04

Der Führerschein ist beruflich unverzichtbar und es drohen spürbare Folgen

05

Es gibt Fragen zur Haftungsquote oder zum Mitverschulden

06

Neben dem Verkehrsfall stehen auch strafrechtliche Vorwürfe im Raum

Vorgehen

So gehen wir im Verkehrsrecht vor

  1. 1 Zunächst werden Aktenlage, Beweise, Fristen und wirtschaftliche Schadenspositionen gesichert.
  2. 2 Danach wird bewertet, ob Regulierung, Verteidigung oder beides parallel erforderlich ist.
  3. 3 Die Kommunikation mit Versicherern, Behörden und Gegnern wird auf eine belastbare Linie gebracht.
  4. 4 Wenn nötig, werden Ansprüche oder Verteidigungspositionen konsequent gerichtlich weitergeführt.

Verkehrsrecht

Häufige Fragen im Verkehrsrecht

Diese Punkte sollten nach einem Bescheid, einem Unfall oder bei Fragen zur Fahrerlaubnis früh geklärt werden.

01

Wie lange kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung (§ 67 OWiG). Entscheidend sind die wirksame Zustellung und der rechtzeitige Eingang des Einspruchs bei der Behörde. Bescheid und Zustellungsumschlag sollten deshalb sofort geprüft werden.

02

Muss ich einen Anhörungsbogen vollständig ausfüllen?

Nicht pauschal. Angaben zur Person müssen richtig sein; falsche oder verweigerte Angaben können nach § 111 OWiG geahndet werden. Ob und wie man sich zum Tatvorwurf äußert, ist davon zu trennen und sollte möglichst erst nach Prüfung der Akte entschieden werden.

03

Wer trägt nach einem unverschuldeten Unfall die Anwaltskosten?

Bei voller Haftung der Gegenseite gehören erforderliche Rechtsanwaltskosten regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden (§ 249 BGB; BGH VI ZR 45/19). Bei einer Mithaftung richtet sich die Erstattung grundsätzlich nach der Haftungsquote (§ 254 BGB).

04

Sollte ich eine Abfindungs- oder Erledigungserklärung der Versicherung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Eine solche Erklärung kann weitere Ansprüche abschneiden, etwa wegen Wertminderung, Nutzungsausfall oder Personenschäden. Vor der Unterschrift sollten Haftungsquote, sämtliche Schadenspositionen und Reichweite der Erklärung geklärt sein.

05

Wie lange darf ich mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren?

Das hängt vom Ausstellungsstaat und vom Aufenthaltsstatus ab. Für Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR gilt nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes grundsätzlich eine Sechsmonatsfrist (§ 29 FeV). Eine Verlängerung um bis zu sechs Monate ist auf Antrag möglich, wenn der Aufenthalt insgesamt höchstens zwölf Monate dauern wird. Gültige ukrainische Führerscheine werden bei vorübergehendem Schutz nach Art. 3 VO (EU) 2022/1280 für die Dauer dieses Schutzstatus anerkannt; der Schutz ist derzeit bis 4. März 2027 verlängert. Dokumentgültigkeit, Statuswechsel und Sonderfälle müssen gesondert geprüft werden.

06

Reicht nach einem Parkschaden ein Zettel an der Windschutzscheibe?

Nein. § 142 StGB verlangt, dass die erforderlichen Feststellungen ermöglicht werden oder zunächst eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet wird. Wer den Unfallort danach berechtigt oder entschuldigt verlässt, muss die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen. Ein Zettel allein erfüllt diese Pflichten nicht; eine pauschale sichere Wartezeit gibt es ebenfalls nicht.

Kontakt

Verkehrsrechtliches Problem mit Zeitdruck?

Gerade nach Unfall oder Bußgeldbescheid lohnt sich ein früher, nüchterner Blick auf Beweise, Haftung und Folgen.

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