Leistungen

Dienst- und Arbeitsverträge, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Kündigungsschutz und Entfristung

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Arbeitgeber.

Das Arbeitsrecht gehört zu den Kernkompetenzen der Kanzlei. Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, Betriebsräte, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Arbeitsrechts.

01 Dienst- und Arbeitsverträge sowie Geschäftsführeranstellungen
02 Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Kündigungsschutz und Freistellung
03 Entfristungsprozesse, Vergütung, Abmahnung und laufende Beratung

Arbeitsrecht

Wobei wir unterstützen

Die Arbeit beginnt nicht mit Standardbriefen, sondern mit einer präzisen Einordnung von Risiko, Verhandlungsspielraum und Zielrichtung.

01

Kündigung und Trennung

Prüfung von Kündigungen, Vorbereitung von Kündigungsschutzklagen, Verhandlung von Abfindung, Freistellung, Zeugnis und Ausstiegsbedingungen.

02

Verträge und Vergütung

Analyse und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, Zielvereinbarungen, Bonusregelungen, Wettbewerbsverboten und Geschäftsführeranstellungsverträgen.

03

Konflikte im laufenden Mandat

Begleitung bei Abmahnungen, Versetzungen, Diskriminierung, Lohnansprüchen, Betriebsratsfragen und internen Eskalationen.

Arbeitsrecht

Typische Konstellationen

Mandate entstehen häufig dort, wo schnell unterschrieben, reagiert oder Klage erhoben werden muss.

01

Kündigung erhalten und Fristen zur Klage prüfen

02

Aufhebungsvertrag mit Abfindungsangebot bewerten

03

Geschäftsführertrennung oder Widerruf der Organstellung begleiten

04

Bonus, variable Vergütung oder offene Gehaltsansprüche durchsetzen

05

Abmahnung, Versetzung oder Konflikt mit Vorgesetzten einordnen

06

Betriebsratsbezogene Fragen strategisch absichern

Vorgehen

So läuft das Mandat

  1. 1 Unterlagen und Fristen werden sofort gesichtet, damit keine prozessualen Nachteile entstehen.
  2. 2 Anschließend folgt eine ehrliche Einschätzung zu Chancen, Abfindungsspielraum, Kosten und Verhandlungsposition.
  3. 3 Danach wird festgelegt, ob verhandelt, zurückgewiesen oder gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wird.
  4. 4 Die Umsetzung erfolgt direkt, zügig und mit Fokus auf ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis.

Arbeitsrecht

Häufige Fragen im Arbeitsrecht

Diese Punkte werden im arbeitsrechtlichen Erstgespräch fast immer zuerst geklärt.

01

Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit?

Bei einer Kündigungsschutzklage läuft in Deutschland regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wer erst nach Ablauf reagiert, verliert oft prozessuale Möglichkeiten.

02

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein. Ein Aufhebungsvertrag sollte erst unterschrieben werden, wenn Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Wettbewerbsfragen und sozialversicherungsrechtliche Folgen sauber geprüft sind.

03

Vertreten Sie auch Geschäftsführer und leitende Angestellte?

Ja. Die Kanzlei begleitet auch Geschäftsführer, leitende Angestellte und komplexe Trennungssituationen, bei denen Organstellung, Dienstvertrag und wirtschaftliche Interessen zusammenlaufen.

04

Welche Unterlagen helfen für die erste Prüfung?

Arbeits- oder Dienstvertrag, Kündigung, Nachträge, Abmahnungen, Bonusregelungen und die entscheidende Korrespondenz reichen meist aus, um Fristen, Hebel und Risiken schnell einzuordnen.

Kontakt

Arbeitsrechtliches Thema auf dem Tisch?

Ein früher Blick auf Dokumente, Fristen und Verhandlungsspielraum spart im Arbeitsrecht oft den größten Schaden.

  • +49 (0)30 206785210
  • kanzlei@jablukov.de
  • Termine im Büro, telefonisch oder online nach Absprache.