Gründung und Struktur
Beratung zur Rechtsform, zu Gesellschafterverhältnissen, Einlagen, Satzung, Geschäftsverteilung und ersten Governance-Regeln.
Leistungen
Gesellschaftsform, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerfragen und Streit unter Gesellschaftern
Das Gesellschaftsrecht gehört zu den Kernkompetenzen der Kanzlei und wird schwerpunktmäßig vom Kanzleiinhaber bearbeitet. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Unternehmensgründern, bestehenden kleinen und mittelständischen Unternehmen, Gesellschaftern sowie Geschäftsführern.
Gesellschaftsrecht
Die Kanzlei begleitet Gesellschaften von der Gründung bis zur konfliktbelasteten Umstrukturierung.
Beratung zur Rechtsform, zu Gesellschafterverhältnissen, Einlagen, Satzung, Geschäftsverteilung und ersten Governance-Regeln.
Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Beschlüssen und internen Zuständigkeitsregeln.
Begleitung bei Gesellschafterstreitigkeiten, Ausschluss- und Abfindungsszenarien, Blockaden, Informationsrechten und Organwechseln.
Gesellschaftsrecht
Unternehmerische Konflikte eskalieren oft dort, wo Rollen, Mehrheiten und wirtschaftliche Erwartungen nicht mehr zusammenpassen.
Vor der Gründung soll die richtige Gesellschaftsform gewählt werden
Gesellschaftervertrag oder Geschäftsführeranstellung muss verlässlich aufgesetzt werden
Zwischen Gesellschaftern ist ein Konflikt über Kontrolle oder Geld entstanden
Geschäftsführer sollen bestellt, abberufen oder getrennt werden
Beschlüsse und Gesellschafterversammlungen müssen rechtssicher vorbereitet werden
Dokumentation und Zuständigkeiten sind für Investoren oder Banken zu unklar
Vorgehen
Unterlagen
Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerunterlagen, Gesellschafterbeschlüsse und relevante Korrespondenz machen die Ausgangslage schnell greifbar.
Kontakt
Je früher Rollen, Beschlüsse und Verträge sauber eingeordnet werden, desto besser lässt sich operative Handlungsfähigkeit sichern.