Leistungen

Gesellschaftsform, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerfragen und Streit unter Gesellschaftern

Gesellschaftsrecht für Gründung, Geschäftsführer und Gesellschafterstreit.

Das Gesellschaftsrecht gehört zu den Kernkompetenzen der Kanzlei und wird schwerpunktmäßig vom Kanzleiinhaber bearbeitet. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Unternehmensgründern, bestehenden kleinen und mittelständischen Unternehmen, Gesellschaftern sowie Geschäftsführern.

01 Wahl der passenden Gesellschaftsform und rechtliche Gründung
02 Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge, Beschlüsse und Haftung
03 Gesellschafterstreitigkeiten, Organfragen und Umstrukturierung

Gesellschaftsrecht

Typische Beratungsfelder

Die Kanzlei begleitet Gesellschaften von der Gründung bis zur konfliktbelasteten Umstrukturierung.

01

Gründung und Struktur

Beratung zur Rechtsform, zu Gesellschafterverhältnissen, Einlagen, Satzung, Geschäftsverteilung und ersten Governance-Regeln.

02

Verträge und Organstellung

Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Beschlüssen und internen Zuständigkeitsregeln.

03

Konflikte und Trennung

Begleitung bei Gesellschafterstreitigkeiten, Ausschluss- und Abfindungsszenarien, Blockaden, Informationsrechten und Organwechseln.

Gesellschaftsrecht

Wann Mandanten typischerweise kommen

Unternehmerische Konflikte eskalieren oft dort, wo Rollen, Mehrheiten und wirtschaftliche Erwartungen nicht mehr zusammenpassen.

01

Vor der Gründung soll die richtige Gesellschaftsform gewählt werden

02

Gesellschaftervertrag oder Geschäftsführeranstellung muss verlässlich aufgesetzt werden

03

Zwischen Gesellschaftern ist ein Konflikt über Kontrolle oder Geld entstanden

04

Geschäftsführer sollen bestellt, abberufen oder getrennt werden

05

Beschlüsse und Gesellschafterversammlungen müssen rechtssicher vorbereitet werden

06

Dokumentation und Zuständigkeiten sind für Investoren oder Banken zu unklar

Vorgehen

Unser Ansatz im Gesellschaftsrecht

  1. 1 Zunächst wird der tatsächliche Macht- und Interessenstand innerhalb der Gesellschaft geklärt.
  2. 2 Dann werden Verträge, Beschlüsse und Haftungsrisiken auf Schwachstellen geprüft.
  3. 3 Anschließend wird entschieden, ob Strukturierung, Verhandlung oder konsequente Konfliktführung sinnvoll ist.
  4. 4 Die Umsetzung erfolgt mit Blick auf Kontrolle, Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität.

Kontakt

Gesellschaftsrechtliche Strukturfrage oder Konflikt?

Je früher Rollen, Beschlüsse und Verträge sauber eingeordnet werden, desto besser lässt sich operative Handlungsfähigkeit sichern.

  • +49 (0)30 206785210
  • kanzlei@jablukov.de
  • Termine im Büro, telefonisch oder online nach Absprache.