Gründung und Struktur
Beratung zur Rechtsform, zu Gesellschafterverhältnissen, Einlagen, Satzung, Geschäftsverteilung und ersten Governance-Regeln.
Leistungen
Gesellschaftsform, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerfragen und Streit unter Gesellschaftern
Das Gesellschaftsrecht gehört zu den Kernkompetenzen der Kanzlei und wird schwerpunktmäßig vom Kanzleiinhaber bearbeitet. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Unternehmensgründern, bestehenden kleinen und mittelständischen Unternehmen, Gesellschaftern sowie Geschäftsführern.
Gesellschaftsrecht
Die Kanzlei begleitet Gesellschaften von der Gründung bis zur konfliktbelasteten Umstrukturierung.
Beratung zur Rechtsform, zu Gesellschafterverhältnissen, Einlagen, Satzung, Geschäftsverteilung und ersten Governance-Regeln.
Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Beschlüssen und internen Zuständigkeitsregeln.
Begleitung bei Gesellschafterstreitigkeiten, Ausschluss- und Abfindungsszenarien, Blockaden, Informationsrechten und Organwechseln.
Gesellschaftsrecht
Unternehmerische Konflikte eskalieren oft dort, wo Rollen, Mehrheiten und wirtschaftliche Erwartungen nicht mehr zusammenpassen.
Vor der Gründung soll die richtige Gesellschaftsform gewählt werden
Gesellschaftervertrag oder Geschäftsführeranstellung muss verlässlich aufgesetzt werden
Zwischen Gesellschaftern ist ein Konflikt über Kontrolle oder Geld entstanden
Geschäftsführer sollen bestellt, abberufen oder getrennt werden
Beschlüsse und Gesellschafterversammlungen müssen rechtssicher vorbereitet werden
Dokumentation und Zuständigkeiten sind für Investoren oder Banken zu unklar
Vorgehen
Gesellschaftsrecht
Ja. Die Kanzlei berät Gründer zur Rechtsform, zum Gesellschaftsvertrag, zu Beteiligungsverhältnissen und zur Verteilung von Zuständigkeiten. Auch bestehende Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer können sich mit diesen Fragen an die Kanzlei wenden.
Etwa wenn Entscheidungen blockiert sind, Streit über Kontrolle oder Geld besteht oder ein Geschäftsführerwechsel vorbereitet wird. In der Beratung werden die Interessen, bestehenden Vereinbarungen und anstehenden Beschlüsse eingeordnet.
Hilfreich sind Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsführerunterlagen, Beschlüsse und relevante Korrespondenz. Nehmen Sie zunächst mit wenigen Kontaktdaten Kontakt auf und vereinbaren Sie mit der Kanzlei einen sicheren Übermittlungsweg. Unterlagen und Fallschilderungen gehören nicht in das öffentliche Formular oder den Plugin-Kontakt.
Die Kanzlei prüft Verträge, Beschlüsse, Zuständigkeiten und mögliche Haftungsrisiken. Danach werden passende Verhandlungs- oder Konfliktlösungswege und die Kostenstruktur für den konkreten Auftrag besprochen.
Unterlagen
Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerunterlagen, Gesellschafterbeschlüsse und relevante Korrespondenz machen die Ausgangslage schnell greifbar.
Kontakt
Je früher Rollen, Beschlüsse und Verträge sauber eingeordnet werden, desto besser lässt sich operative Handlungsfähigkeit sichern.